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Sorglos den Lebensabend genießen – © ls

Kurzzeitpflege

Entlastung pflegender Angehöriger


Kurzzeitpflege

Stand: 1. August 2011

Zuschuss der Pflegekasse (maximal 1510,00 Euro pro Kalenderjahr), ausreichend für folgende Anzahl von Tagen:

Pflegestufe
Anzahl Tage
Tagessatz
1
28
53,31 Euro
2
22
66,78 Euro
3
19
76,86 Euro

Zusätzlicher Kostenanteil des Kurzzeitpflegegastes:


Einbett­zimmer
Zweibett­zimmer
Unterkunft
8,34 Euro
8,34 Euro
Verpflegung
9,92 Euro
9,92 Euro
Investitions­betrag
14,28 Euro
9,78 Euro
Ausbildungs­zuschlag
0,12 Euro
0,12 Euro
Eigenanteil täglich
32,66 Euro
28,16 Euro

Kurzzeitpflege

Das St. Katharinenspital bietet eine eingestreute Kurzzeitpflege an. Sie kann für maximal 28 Tage in Anspruch genommen werden, der Zuschuss der Pflegekasse beträgt dafür pro Kalenderjahr höchstens 1510,00 Euro. Je nach Pflegestufe reicht dieser Zuschuss in unserer Einrichtung für eine entsprechende Anzahl von Tagen aus (siehe rechts).

Von der Pflegekasse wird nur der pflegebedingte Aufwand übernommen. Der Anteil des Tagessatzes aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionsbetrag muss vom Kurzzeitpflegegast selbst übernommen werden.

Bei privat versicherten Bewohnern können diese Beträge abweichen. Bitte setzen Sie sich vor dem Kurzzeitpflegeaufenthalt mit der Pflegekasse in Verbindung.

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