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Benutzung


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Das im Spitalarchiv verwahrte Archivgut kann benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und keine Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken erfolgt.

Näheres regelt die Archivsatzung und die Benutzerordnung des Spitalarchivs auf der Grundlage des Bayerischen Archivgesetzes. Die Gebühren des Spitalarchivs richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. Die Handbibliothek des Spitalarchivs bietet Literatur zur Geschichte des Spitalwesens und zur Geschichte Regensburgs und der Oberpfalz.

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