St. Katharinenspital Regensburg – Archiv
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Das Katharinenspital verfügt über einen ungewöhnlich gut erhaltenen Archivbestand, der bis in das 12. Jahrhundert zurückreicht. Als Bürgerspital war das Katharinenspital bis ins 19. Jahrhundert die zentrale Spital- und Wohlfahrtseinrichtung der Stadt Regensburg. Dies erklärt die zahlreichen Zustiftungen und letztlich den umfangreichen Besitz in der gesamten Region. Stellvertretend seien die Gutshöfe Aschach, Höhenberg und Amhof angesprochen. Verantwortlich für die weitgehend geschlossene Überlieferung sind vor allem drei Faktoren: zum ersten die gemeinsamen Aufsichtsrechte von Domkapitel und Stadtrat, zum zweiten die Unterbringung in trockenen und feuersicheren Gewölben und zu dritten die Auslagerung des Archivs in Krisenzeiten.
Die Spitalverfassung blieb die Jahrhunderte hindurch im Wesentlichen unverändert und bot die rechtliche und administrative Voraussetzung für die Entstehung einer lückenlosen Überlieferung. Reformation und Westfälischer Friede machten das Spital zu einer paritätischen Einrichtung. Schließlich gingen die Aufsichtsrechte über das Spital 1802 an den Dalbergstaat und 1810/1823 an das Königreich Bayern über. Während die ehemaligen Bürgerspitäler allerorten unter kommunale Aufsicht und Verwaltung gelangten, existiert das Katharinenspital bis heute als selbständige Stiftung unter der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz. Dieser stiftungsrechtliche Sonderweg erklärt sich aus der historischen und konfessionellen Entwicklung der Stadt Regensburg und ist letztlich verantwortlich für den Fortbestand von Spitalverfassung, Spitalrat und Spitalarchiv. Die acht Mitglieder des Spitalrats beaufsichtigen die Stiftungsverwaltung.
Die Einheit von Archiv, Registratur und Verwaltung ging im Katharinenspital nie verloren. Als milde Stiftung behielt das Katharinenspital seinen umfangreichen Besitzstand weit über die Zeit der Säkularisation und Mediatisierung hinaus. Erst die Grundentlastung Mitte des 19. Jahrhundert schuf die rechtlichen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang der Liegenschaften an die ehemaligen Grundholden. Damit änderte sich auch der Blickwinkel der Verwaltung auf das Archiv. Die rechtliche Bedeutung des älteren Schriftguts nahm ab, während dessen historischer Wert im gleichen Maße zunahm. Zum Erhalt des Spitalarchivs trug noch ein weiterer Umstand bei: Zu keiner Zeit fand eine Selektion wertvoller Urkunden und Akten statt, denn dies hätte zwangsläufig zur Geringschätzung und letztlich zum Verlust des verbleibenden Archivguts geführt.
Gerade die Entscheidung des Generalarchivars Carl Theodor Gemeiner gegen eine Unterbringung des Spitalarchivs im Rathaus der Stadt Regensburg sicherte dessen Erhalt; denn Stadt- und Staatsverwaltung führten bis zur Mitte des 19. Jahrhundert umfangreiche Makulierungen durch. Mehrere Spitalmeister machten sich im 19. Jahrhundert um die Erschließung des Archivguts verdient, fertigten Repertorien und Regesten. Das Spital sorgte jedoch nicht nur für den Erhalt des eigenen Schriftguts, sondern kaufte darüber hinaus Dokumente mit Bezug auf das Spital an und rettete diese vor der endgültigen Vernichtung in den Papiermühlen. So ironisch dies klingen mag, das Archivgut des Katharinenspitals überlebte die turbulenten Zeiten des 19. Jahrhunderts nur deshalb, weil keine Archivare auf das Schriftgut Zugriff hatten. Die Spitalmeister erkannten zunehmend den historischen und letztlich auch materiellen Wert des Archivs und der Sammlungen. Inzwischen sind Archiv und Sammlungen ein wesentlicher, wenn auch unveräußerlicher Vermögensbestandteil der Katharinenspitalstiftung. Archivgesetz, Stiftungsgesetz und Stiftungssatzung fordern eine ordnungsgemäße Verwaltung durch fachkundiges Personal. Und mit der Gründung der Universität Regensburg wuchs auch das wissenschaftliche Interesse an dem für Stadt und Region bedeutenden Archivbestand.