St. Katharinenspital Regensburg – Stiftung
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„Die Achtung vor dem Stifterwillen ist oberste Richtschnur.“
Bayerisches Stiftungsgesetz vom 7. März 1996
„Das Recht der Bürger, Stiftungen zu errichten, ist Ausdruck der Freiheit in einem sozialen Rechtsstaat. Der Stifter lebt in seiner Stiftung über seinen Tod hinaus fort, meist über viele Generationen. So sind Stiftungen stets ein Indiz für die Achtung von Freiheit und Menschenwürde gewesen. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Stiftungswesen eine tausendjährige Tradition, denn die älteste heute noch existierende Stiftung geht auf eine Gründung aus dem Jahre 917 zurück. Da in den Stiftungen die Persönlichkeit des Stifters weiterlebt, stehen ihnen auch eigene Persönlichkeitsrechte zu. Sie sind nicht totes Kapital, sondern fortwirkender Stifterwille.“
Rolf Hauer, Bundesverband Deutscher Stiftungen, 1991
„In den Stiftungen zeigt sich das soziale und kulturelle Engagement der Bürger unseres Landes, besonders die Übernahme von Eigenverantwortung und der Wille zur Gestaltung der Zukunft. Der Stifterwille ist dabei oberste Richtschnur und prägt die Stiftung über Generationen.“
Wido Wittenzellner, Katharinenspitalstiftung, 2000
„Besonderheit der Bürgerstiftung ist das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger für die Mitmenschen in der eigenen Region. […] In den meisten Fällen errichten viele Bürger mit vielen überschaubaren Geldbeträgen eine unabhängige Stiftung. […] Ebenso wichtig wie das Stiften von Geld ist bei der Bürgerstiftung das Stiften von Zeit.“
Nikolaus Turner, Arbeitskreis Bürgerstiftungen, 2001