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Bild-Wortmarke St. Katharinenspital Regensburg, Stiftung
Verwaltung des St. Katharinenspitals – © fw

Der Spitalrat

Aufsichtsgremium der Katharinenspitalstiftung – seit 1226


Mitglieder des Spitalrates

Dr. Wilhelm Gegenfurtner Dr. Wilhelm Gegenfurtner
Prälat, Dompropst, Vorsitzender des Spitalrates

Robert Hüttner Robert Hüttner
Prälat, Domdekan, Diözesanökonom

Dr. Franz Fühmorgen Dr. Franz Frühmorgen
Monsignore, Domkustos, stellv. Generalvikar

Anton Wilhelm Anton Wilhelm
Prälat

Gerhard Weber Gerhard Weber
Bürgermeister der Stadt Regensburg

Erich Tahedl Erich Tahedl
Stadtrat

Wilhelm Gastinger Wilhelm Gastinger
Stadtrat a. D., MdL a. D.

Alfons Schneider Alfons Schneider (†)
Stadtrat a. D., MdL a. D.

Der Spitalrat ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat als Kontrollorgan über die Verwaltung der Katharinenspitalstiftung. Er wurde von Bischof Konrad IV. 1226 konstituiert und setzt sich aus je vier geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusammen. Die vier geistlichen Vertreter sind Kraft ihres Amtes der jeweilige Dompropst, der Domdekan, der Domkustos sowie der Dompfarrer. Die vier weltlichen Mitglieder sind Bürger der Stadt Regensburg und gehören seit Ausbildung der Kommunalverfassung 1245 dem Stadtrat an. Seit 1571 steht dem Stadtrat ein Vorschlagsrecht bei der Ergänzung der weltlichen Spitalräte zu. Den Vorsitz im Spitalrat führt der Dompropst.

Der Spitalrat von Regensburg gehört zu den ältesten Verwaltungs- und Aufsichtsgremien in Deutschland. Zugleich manifestiert sich im Spitalrat eine frühe bürgerlich-städtische Mitverwaltung, die von der Bischofs- über die Reichsstadt bis in unsere heutige Zeit reicht.

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